Im Prozess um die mögliche Sicherungsverwahrung des Haupttäters im sogenannten „Zementmord-Fall“ sind heute die Plädoyers gehalten worden. Doch welche Gefahr geht von dem 29-Jährigen noch aus? Da sind sich selbst die zwei psychiatrischen Sachverständigen nicht einig. Ein Gutachter hält die nachträgliche Sicherungsverwahrung für vertretbar, der andere nicht.