Abgebissene Nase – ein Jahr auf Bewährung

Eine 30-Jähriger beißt seinem Kontrahenten im Streit vor einer Asylbewerberunterkunft ein Stück seiner Nase ab. Dafür musste sich der Gambier nun vor dem Amtsgericht in Tuttlingen verantworten.

Das könnte Dich auch interessieren

22.10.2024 02:33 Min Prozessauftakt im skurrillen Nachbarschaftsstreit Ein Nachbarschaftsstreit aus Weingarten beschäftigt seit gestern das Amtsgericht in Ravensburg. Eine vierköpfige Familie – Vater, Mutter und zwei Töchter – soll jahrelang die Nachbarschaft mit teils wirren und illegalen Aktionen in Atem gehalten haben. Das Bemerkenswerte an diesem Fall: Die Beschuldigten sehen sich selbst als Opfer. Wir fassen den Fall mit den bisherigen Erkenntnissen 23.01.2024 00:38 Min Geständnis nach tödlichen Schüssen in Asperg Nach den tödlichen Schüssen auf einem Parkplatz in Asperg am Osterwochenende 2023 hat ein 21-Jähriger die Tat vor dem Landgericht Stuttgart gestanden und erstmals auch Details zur verhängnisvollen Auseinandersetzung im vergangenen April eingeräumt. Die Opfer und die mutmaßlichen Täter hatten sich vor der Tat schon gekannt. Den Schüssen soll nach Zeugenaussagen eine Auseinandersetzung vorausgegangen sein, 19.12.2024 23:41 Min Regio TV Stuttgart Journal 19.12.2024 Themen im Journal: +++ Messerstecher vor Gericht – Während der EM hatte der Syrer auf der Stuttgarter Fanzone mit einem Klappmesser auf mehrere Menschen eingestochen. Jetzt muss er sich dafür vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten +++ Erfolg nach 12 Jahre Rechtsstreit- der Verband Deutscher Variete Theater hat die Auseinandersetzung um Gebühren gegen die GEMA gewonnen- 19.12.2024 03:16 Min Zwölfjähriger Rechtsstreit beendet - Varieté feiert Triumph über GEMA, Tanzschulen kämpfen weiter Freudenstimmung im Stuttgarter Varieté – Zwölf Jahre lang hat es und die anderen Varietés in Deutschland mit der GEMA verhandelt und diese Verhandlung schlussendlich vor Gericht gewonnen. 4.3 Prozent der Einnahmen sollte das Friedrichsbau Varieté zuletzt an die GEMA zahlen – Tendenz steigend. Das Gericht hat diesen Satz auf 2.88 Prozent gesenkt, also circa 1.5