Eine Angebot für Mehrwegverpackungen ist für Restaurants, Cafés und Lieferdienste jetzt Pflicht. Seit dem 01.01.2023 wurde diese Änderung des Verpackungsgesetztes beschlossen um Müll zu sparen. Bei Wilhelm Schubert in Ulm gibt es ein solches System schon länger. Viele andere müssen jetzt nachziehen. Kleinere Imbisse mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche sind eine Ausnahme für das Gesetz. Sie sollen Speisen und Getränke aber trotzdem in Mitgebrachte Behältnisse füllen. Im Rahmen unserer Recherche waren viele Gastronomen in Ulm von der genauen Sachlage verwirrt. Gerade Fastfoodketten und Lieferdienste könnten mit dem neuen Gesetz vor eine Herausforderung gestellt werden. Auch sie werden sich ein System suchen müssen. Aktuell besteht für die Mehrwegverpackungen eine Angebotspflicht. In wie fern dieses Angebot aber angenommen wird, bleibt am Ende in der Hand des Verbrauchers.