Das Landratsamt Neu-Ulm erinnert die Besitzer älterer Führerscheine an die Pflicht zum Umtausch. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen bis 2033 in die EU einheitlichen Kartenführerscheine getauscht werden. Die Jahrgänge, die zwischen 1959-1964 geboren sind, sind bis zum 19. Januar 2023 zum Tausch verpflichtet. Hierzu muss ein fristgerechter Antrag bei der Führerscheinstelle gestellt werden. Insgesamt müssen bundesweit 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden.