Am Stuttgarter Verwaltungsgericht hat heute der Prozess um das Nachtangelverbot begonnen. Sechs Angler klagen gegen das Verbot, das sie als Eingriff in ihre Grundrechte und als „Schikane“ bezeichnen. Am Tag ist das Angeln im Land erlaubt, in der Nacht nicht. Ein solches Gesetz gibt es deutschlandweit nirgendwo – außer in Baden-Württemberg. Das Ministerium für ländlichen Raum begründet die Regelung mit der Nachtruhe von am Ufer lebenden Tieren. Gefischt werden darf nur ab einer Stunde vor Sonnenaufgang bis zu einer Stunde nach Sonnenuntergang. Außnahmen gibt es in den Sommermonaten bei bestimmten Fischarten, wie Welsen und Aalen. Das Urteil soll am Mittwoch bekanntgegeben werden. Die Tierschutzorganisation Peta spricht sich für das Nachtangelverbot aus, weil Angeln „immer Tierquälerei“ sei.