Schulwegkosten können nur noch bis zum 31. Oktober beantragt werden. Noch gut einen Monat lang nimmt das Landratsamt Neu-Ulm Anträge für das abgelaufene Schuljahr 2022/23 entgegen. Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die auf ihrem Schulweg nicht mehr kostenfrei befördert werden, aber nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges einen Kostenerstattungsanspruch haben. Für den Antrag beim Landratsamt werden die Originalbelege der entsprechenden Fahrausweise benötigt. Außerdem muss der Antrag eine Bestätigung der Schule enthalten.