Nach einem Eilantrag einer Frau aus Tübingen haben die Richter des baden-württembergischen Verwaltungsgerichthofs in Mannheim heute das Ende der Ausgangssperre in Baden-Württemberg beschlossen. Der Beschluss tritt ab Donnerstagmorgen in Kraft. Aufgrund der erheblich verbesserten pandemischen Lage, sei die Ausgangssperre nicht mehr angemessen. Beschränkungen wie die Ausgangssperre seien nur möglich, wenn die Eindämmung des Virus trotz aller bisher getroffenen Schutzmaßnahmen gefährdet sei. Die Richter kritisierten außerdem den flächendeckenden Charakter der Ausgangssperre. Man müsse lokal auch differenzierte Regelungen beachten.