Die EU-Richtlinie 2022/49/EG fordert alle fünf Jahre Lärmkartierungen und Aktionspläne. In Bayern betrifft das über 1.300 Gemeinden. Bürger und Gemeinden konnten sich 2023 und 2024 zur Lärmplanung äußern. Der fertige Plan ist jetzt online unter der eingeblendeten Webseite zu finden. Die Regierung von Oberfranken berät die am stärksten betroffenen Gemeinden zu Lärmminderungsmaßnahmen.