Bedrohlicher Polizeieinsatz mit Schusswaffengebrauch in Weingarten

In der Nacht des 3. Januar 2024, um 22:38 Uhr, kam es auf dem Münsterplatz in Weingarten (Landkreis Ravensburg) zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch, in dessen Verlauf ein 26-jähriger Mann angeschossen wurde.

 Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurde die Polizei von Zeugen kurz nach 22:00 Uhr zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 26-jährigen Mann und seiner 17-Jährigen Bekannten gerufen.

 Während der Sachverhaltsaufklärung durch zwei Polizeibeamte soll der mutmaßlich alkoholisierte Mann plötzlich ein Messer gezogen und dieses gegen die 17-Jährige sowie gegen die beiden Polizisten gerichtet haben. Nachdem der 26-Jährige trotz den mehrfachen Aufforderungen der Polizeibeamten das Messer nicht abgelegt haben soll, sondern vielmehr weiter auf diese zugegangen sei, gab ein Polizeibeamter schließlich einen Warnschuss ab. Unbeeindruckt von dem Warnschuss soll der 26-jährige Deutsche weiter mit dem Messer in der Hand auf die zurückweichenden zwei Polizisten zugegangen sein, woraufhin einer der Polizeibeamten von seiner Schusswaffe Gebrauch machte und zwei Schüsse in Richtung des 26-Jährigen abgab. Der 26-jährige Deutsche wurde durch einen Schuss nicht lebensgefährlich am Arm verletzt. Ein weiterer Schuss verfehlte ihn und traf die Scheibe eines Cafés, in dem sich zu diesem Zeitpunkt keine Personen aufgehalten haben.

 Nach einer Erstversorgung durch den hinzugerufenen Rettungsdienst, wurde der 26-Jährige in ein Krankenhaus verbracht, wo er noch in der Nacht operiert wurde.

 Gegen den bereits vielfach vorbestraften 26-jährigen Mann, der heute in den frühen Morgenstunden vorläufig festgenommen wurde, hat die Staatsanwaltschaft Ravensburg beim zuständigen Haftrichter des Amtsgerichts Ravensburg Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt. Über den Haftbefehl wird voraussichtlich noch am heutigen Abend entschieden werden.

 In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Ravensburg wird die Sachbearbeitung hinsichtlich des polizeilichen Schusswaffengebrauchs vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg übernommen.

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