Der Bundesgerichtshof hat im vergangenen März das Urteil gegen den Berger teilweise wieder aufgehoben. Der verurteilte Mörder hat nach Überzeugung des Gerichts seine Frau getötet und ihren Selbstmord inszeniert. Das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland sah Fehler in der Urteilsbegründung, was die besondere Beschwere der Schuld anbelangt. Jetzt sind zwei neue Verhandlungstermine am Landgericht Ravensburg angesetzt: am 8. und 15. Januar, jeweils um 9 Uhr.