Vom 1. November an kostet ein Bewohnerparkausweis, der Anwohner berechtigt, in der Innenstadt in der Nähe ihrer Wohnung zu parken, wieder eine Jahresgebühr von 200 Euro. Das teilt die Stadt Ulm mit. Damit endet eine Übergangszeit, in der die Stadt, die im letzten Jahr vom Gemeinderat beschlossene höhere Gebühr nicht umgesetzt hatte. Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Hier wurde eine falsche Rechtsgrundlage der kommunalen Bewohnerparkgebührensatzung in Freiburg beanstandet.