Biberach verbietet Alkoholkonsum am ZOB

 

Vom 1. Juli bis zunächst 31. Oktober darf am Biberacher ZOB kein Alkohol mehr getrunken werden. Das Alkoholverbot gilt von montags bis samstags zwischen 16 und 24 Uhr im Bereich des ZOB und des Rewe–Markts an der Ulmer–Tor–Straße/Eisenbahnstraße. Grund dafür ist laut dem Gemeinderat die gestiegene Anzahl an Straftaten in diesem Bereich und ein beeinträchtigtes Sicherheitsgefühl vor allem bei Schulkindern und Senioren. Wer in diesem Bereich zu den genannten Zeiten alkoholische Getränke konsumiert oder zum Konsum mit sich führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.

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