Die Franz und Gertrud Mück Stiftung fördern Menschen mit Behinderung. Anträge können noch bis zum 13. Oktober beim Landratsamt Neu-Ulm eingereicht werden. Die Stiftung fördert Menschen mit körperlichen Behinderungen und bedürftige Schwerbehinderte aus dem Landkreis Neu-Ulm. Der Beschluss, welche Anträge in welcher Höhe gefördert werden, wird nach einer Prüfung Ende des Jahres getroffen. Die Auszahlung erfolgt Anfang 2024. Der Antrag ist auf der Website des Landkreises Neu-Ulm zu finden.