Buchhandlungen sollen ihre Ausnahmeregelung verlieren und wie der Rest des Einzelhandels bei hoher Inzidenz wieder schließen müssen. So will es ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim. Die Richter urteilten, dass Buchhandlungen nicht Teil der nötigen Grundversorgung der Bürger seien. Nun muss die Landesregierung die Corona-Regelungen für den Einzelhandel nachbessern und die Buchhändler streichen. Geklagt hatte ein Möbelunternehmen aus dem Alb-Zollernkreis. Spätestens Montag soll die Änderung in Kraft treten.