Im Streit der Leutkircher Brauerei Härle um den Begriff „bekömmlich“ für einzelne Biersorten steht der Termin für die nächste Runde vor Gericht fest. Am Freitag bestätigte Geschäftsführer Gottfried Härle, der Bundesgerichtshof werde am 17. Mai 2018 über die vom Oberlandesgericht Stuttgart zugelassene Revision verhandeln. Mehr wisse er auch nicht, so der Brauereichef. Auf die Entscheidung des Gerichts ist auch der Verband der Privaten Brauereien in Deutschland gespannt. Deren Geschäftsführer Roland Demleitner sagte, es gebe auch andere Betriebe, die den Begriff verwendeten.