Bundesverfassungsgericht hat entschieden - Länder können Vereine für Polizei-Kosten bei Hochrisikospielen zahlen lassen

Fußballvereine dürfen für Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisikospielen zur Kasse gebeten werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstagmorgen entschieden. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde der Deutschen Fußball Liga GmbH blieb somit erfolglos. 2015 stellte das Land Bremen nach dem Derby zwischen Werder und dem Hamburger SV der DFL erstmals eine Rechnung über 425.000 Euro für einen Polizeieinsatz. Die DFL wehrte sich dagegen, musste aber juristische Niederlagen vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen und dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hinnehmen. Wie das Land Baden-Württemberg nun auf dieses Urteil reagieren wird, dazu wollte sich Innenminister Thomas Strobl (CDU) noch nicht abschließend äußern. Strobl betonte, seine Priorität liege weiter auf den sogenannten Stadionallianzen. Dabei arbeiten Polizei, Kommunen, Vereine und Fanorganisationen zusammen. Damit habe man seit dem Start in der Saison 2017/2018 gut zwei Millionen Euro an Einsatzkosten eingespart.

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