Das neue Jahr bringt Änderungen mit sich. Ab dem 1. Januar steigt das Wohngeld um durchschnittlich 190€. Zudem steht es nun mehr Menschen zur Verfügung. Das Wohngeld kann bei Erfüllung bestimmter Faktoren, mit einem Formular beantragt werden. Auch für Autofahrer kommen Neuerungen. Ab dem 1. Februar müssen neu gekaufte KFZ-Verbandkasten zwei medizinische Masken sowie Reinigungstücher beinhalten. Eine Pflicht zur Nachrüstung oder Austausch alter Verbandkästen besteht nicht. Zudem müssen Führerscheinbesitzer, die zwischen 1959 bis 1964 geboren sind, bis zum 19. Januar 2023 ihren rosa bzw. grauen Führerschein in ein Scheckkartenmodell umtauschen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber wird ab dem neuen Jahr digital. Der gelbe Schein muss künftig vom Arbeitsgeber bei der zuständigen Krankenkasse online angefordert werden. Gesetzlich Versicherte müssen sich dann nur noch beim Arbeitgeber abmelden und bekommen die Bescheinigung für die eigenen Unterlagen ausgeruckt. Für Privatversicherte gilt weiterhin die alte Regelung.