Das BW-Innenministerium plant, dass Rettungsdienste innerhalb von 12 Minuten nach einem Notruf am Einsatzort eintreffen sollen. Bisher sind es 15 Minuten. Diese Vorgabe wurde jedoch vom Verwaltungsgerichtshof als ungültig erklärt. Der Verbandssprecher des Deutschen Roten Kreuzes äußert sich dazu und betont, dass eine Verkürzung der Hilfsfristen eine langwierige Überprüfung der Standorte, Mitarbeiterzahl und Rettungsfahrzeuge erfordern würde.