Die Gemeinde Nersingen appelliert an das Verantwortungsbewusstsein aller Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter. Sie bittet darum, Fahrzeuge so zu parken, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern. Hintergrund ist, dass das Parken von Fahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen immer mehr zunimmt. Vor allem das Müllunternehmen habe immer wieder Probleme mit der Mülleimerleerung, da die Mülleimer zugeparkt werden oder die Durchfahrt erheblich erschwert wird. Nach der Straßenverkehrsordnung beträgt die Mindestfahrbahnbreite für den fließenden Verkehr drei Meter. Laut Gemeindeverwaltung wird die Polizeiinspektion Neu-Ulm in nächster Zeit verstärkt Kontrollen durchführen.