Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat dem Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen stattgegeben und die nächtlichen Ausgangssperren in Baden-Württemberg gekippt. Dem Beschluss zufolge ist die bisher landesweit von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr geltende pauschale Ausgangssperre wegen der erheblich verbesserten Pandemielage nicht mehr angemessen. Wir waren in der Ravensburger Innenstadt unterwegs und haben nachgefragt, wie der Beschluss in Oberschwaben ankommt.