Die Deutsche Umwelthilfe ist mit ihrer Klage gegen eine Gäubahn-Unterbrechung gescheitert- das Verwaltungsgericht hat die Klage am Donnerstagnachmittag abgewiesen. Damit darf die Gäubahn vom Frühjahr 2026 an für längere Zeit vom Stuttgarter Hauptbahnhof abgekoppelt sein. Reisende müssen dann bereits in Stuttgart-Vaihingen aussteigen und mit Regionalzügen oder S-Bahnen weiterfahren. Die deutsche Umwelthilfe wollte das verhindern, da ihrer Meinung nach der Planfeststellungsbeschluss keine längere Abkoppelung zulassen würde. Der Argumentation konnte das Verwaltungsgericht nicht folgen. Es hat keine Vorgaben zum zeitlichen Rahmen in dem Beschluss feststellen können. Die Klage wurde deshalb als unbegründet abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde nicht zugelassen. Die DUH kann aber innerhalb eines Monats einen Antrag auf Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellen. Der Geschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, kündigte nach dem Urteil an, dass er diese Option überprüfen lassen will.