Bei einem medizinischen Notfall muss es schnell gehen. Ein Problem, vor dem die behandelnden Ärzte in solchen Situationen oft stehen: Die Angehörigen wissen nicht oder nur unzureichend, welche Blutgruppe der Patient hat, wogegen er allergisch ist, welche Vorerkrankungen vorliegen oder welche Medikamente er einnimmt.
Mit der elektronischen Patientenakte – kurz ePA – könnte das zukünftig einfacher werden. In diese digitale Akte sollen Patienten verschiedene medizinische Daten und ärztliche Befunde selbstständig eintragen und hochladen können.
Die Gematik, eine Gesellschaft, die unter anderem im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums die digitale Vernetzung des Gesundheitswesens vorantreibt, sieht große Vorteile in der Nutzung der elektronischen Patientenakte.
Durch einen umfassenden Einblick in die Krankengeschichte könnten – beispielsweise bei einem Arztwechsel – belastende Mehrfachuntersuchungen vermieden und an direkt an bereits vorliegende Behandlungsergebnisse angeknüpft werden. Auch die Verarbeitung der Daten könne laut Gematik damit effizienter gestaltet werden „Viele bisher analog oder in Papierform ablaufende Arbeitsschritte können durch die ePA digitalisiert und damit vereinfacht werden.“
Das Besondere an der digitalen Akte: Ärzte und Versicherungen haben keinen direkten Zugriff auf die Daten, sondern brauchen zur Einsicht die ausdrückliche Einwilligung des Patienten und entsprechende Daten zur Entschlüsselung. „Mit der ePA werden Nutzer darin bestärkt, souverän und eigenverantwortlich mit ihren Gesundheitsdaten umzugehen. So werden Patienten Teil des Teams, das sich um ihre Gesundheit kümmert. Zugleich können sie eine aktivere Rolle bei ihrer eigenen Gesundheitsversorgung spielen“, schreibt die Gematik in diesem Kontext.
Bereits seit Anfang des Jahres können Versicherte die digitale Akte bei ihrer Krankenkasse beantragen. Die Nutzung dieses digitalen Helfers ist jedoch freiwillig.
Ab 1. Juli müssen die Ärzte in Deutschland gesetzlich verpflichtend nun auch die Voraussetzungen zur Verwendung der ePA nachweisen können. Dazu gehört unter anderem auch die Beantragung eines sogenannten Heilberufsausweises, der die Ärzte berechtigt, Daten in die elektronische Akte einzutragen.
Bis 2022 will der Bund die elektronische Akte noch mit einigen weiteren Funktionen versehen. So sollen ab dem 1. Januar deutschlandweit alle Krankenhäuser technisch mit der elektronischen Patientenakte arbeiten können, der Zugriff der Ärzte auf Dokument in der ePA soll fachbezogen weiter eingegrenzt werden und auch Krankschreibungen sollen bis dahin über die App möglich sein.
Wie ein Neu-Ulmer Arzt sich auf die Umstellung vorbereitet hat, wo derzeit noch die größten Probleme liegen und wie die bisherige Resonanz auf die elektronische Patientenakte bei der AOK Ulm-Biberach ist.
Mehr zur elektronischen Patientenakte:
Schwäbische Zeitung: Elektronischen Patientenakte vor dem Start
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