Um die anstehenden Präsenzprüfungen der Hochschule Neu-Ulm hat es in den vergangenen Tagen mächtig Wind gegeben. Trotz Alternativen hatten sich einige Lehrkräfte für die Klausur vor Ort entschieden. Das gab Kritik vor allem hinsichtlich der steigenden Infektionszahlen. Nach einem anonymen Brief, einer Studierendenumfrage und mehreren Senatssitzungen, wurde heute die Satzung mit den Sonderregelungen für dieses Semester überarbeitet.
Sollte der Prüfungsausschuss zustimmen, wird demnach u.a. gelten:
„Die abweichende Prüfungsform (also Digital oder Präsenz) ist den Studierenden aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin bekannt zu geben.“
„Eine Prüfungsabmeldung ist bis ein Tag vor dem jeweiligen Prüfungstermin zulässig.“
(Auszüge aus der Satzung über studien- und prüfungsrechtliche Sonderregelungen im Wintersemester 20/21 an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm vom 14.01.2021)
Die Einigung auf den Kompromiss innerhalb von vier Tagen ist unter anderem der Studierendenvertretung der HNU zu verdanken, die unmittelbar nach Auftauch eines anonymen Beschwerdebriefs, eine Umfrage gestartet und ausgewertet hat.