Nach dem das Innenministerium das Volksbegehren für eine sofortige Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium für alle Klassen abgelehnt hat, hat gestern die Elterninitiative „G9 jetzt! BW“ beim Landesverfassungsgericht Einspruch eingelegt. Mit der Klage soll das Gericht die Zulässigkeit des Volksbegehrens feststellen. Laut dem Innenministerium sei dieses nämlich nicht verfassungskonform. Aus Sicht der Initiative sind die Ablehnungsgründe des Ministeriums nicht haltbar – die Eltern haben ihre Gegenargumente dem Gericht dargelegt. Wann eine Entscheidung in dem Verfahren fallen soll, ist noch unklar.