Unternehmen können dank einer Fristverlängerung noch bis zum 30. September die Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen einreichen. Mit Stand 1. Mai 2024 sind laut der bayerischen Staatsregierung allerdings erst rund 60 Prozent eingereicht worden. Nach der Fristverlängerung ist die Zahl der Einreichungen im April deutlich auf rund 3.000 Anträge zurückgegangen. Unternehmen, die eine der Wirtschaftshilfen erhalten haben, aber keine Schlussabrechnung vorlegen, müssen den erhaltenen Betrag vollständig zurückbezahlen.
In Bayern wurden insgesamt mehr als 11 Milliarden Euro Corona-Wirtschaftshilfen an über 440.000 Antragsteller ausgezahlt