Der ehemalige Kanzler der Pädagogischen Hochschule Weingarten (PH), Gregor Kutsch, wird seine Klage gegen das Land Baden-Württemberg nicht weiter führen. Er hat seine Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zurückgezogen. Damit ist das Urteil aus erster Instanz vom Verwaltungsgericht Sigmaringen rechtskräftig und der Fall endgültig abgeschlossen. Gregor Kutsch, bis Ende Juli 2017 Kanzler der PH Weingarten, hatte nach seinem Ausscheiden die Verbeamtung auf Lebenszeit gefordert und sich gegen die Befristung seines Beamtenverhältnisses, welche das Landeshochschulgesetz in Baden-Württemberg für den Posten des Kanzlers vorsieht, gewehrt.