Fahrzeuge mit E-Kennzeichen können in Neu-Ulm nicht mehr kostenlos parken. Seit 2016 war dies auf allen gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätzen für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen möglich. Mit Änderung der Parkgebührenordnung zum 1. Januar hat die Stadt diese Ausnahmeregelung für die entsprechenden Fahrzeuge nicht mehr verlängert. Das bedeutet, dass Fahrzeuge mit E-Kennzeichen seit dem 1. Januar ebenfalls bezahlte Parktickets über die Parkscheinautomaten oder die App brauchen. Übergangsweise will die Stadt bis Ende Januar in diesen Fällen noch keine Strafzettel verteilen.