Ab sofort können Menschen mit Behinderung beim Landkreis Neu-Ulm Anträge auf Förderung durch die Gertrud-Mück-Stiftung stellen. Die private Stiftung wurde 1991 gegründet und wird vom Landkreis verwaltet. Gründe für eine Förderung können zum Beispiel berufliche Existenzgründungen, Ausbildungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder Bedürftigkeit sein. In diesem Jahr beläuft sich die Fördersumme auf insgesamt 25.000 Euro. Entsprechende Antragsformulare sind auf der Website des Landkreises zu finden. Zum Jahresende werden die Anträge geprüft, Anfang 2022 erfolgt die Auszahlung.