Die Stadt Neu-Ulm verlängert die Frist für den Ablauf von Gaststättenerlaubnissen bis zum 31. August 2022. Oberbürgermeisterin Katrin Albsteiger gibt bekannt, dass Gaststättenbetreiber keinen Verlängerungsantrag stellen müssen, sollte bis dahin der Betrieb wiederaufgenommen werden. Eigentlich erlischt laut Gaststättengesetz die Erlaubnis nach einem Jahr, sofern der Inhaber den Betrieb nicht aufgenommen oder ausgeübt hat. Grund für die Verlängerung sind die Corona bedingten Maßnahmen, die ohne Verschulden der Betroffenen vorgenommen wurden.