Das Landgericht Memmingen hat einen ehemaligen Gruppenleiter einer Behindertenwerkstatt in Neu-Ulm zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass sich der 52-Jährige rund 40 Mal an Menschen vergangen hat, die in der Einrichtung leben beziehungsweise arbeiten. Im Rahmen einer Verständigung hat der Mann ein Geständnis abgelegt und sich dazu verpflichtet, einem Vergewaltigungsopfer eine Entschädigung in Höhe von 10-tausend Euro zu zahlen.