Die Stallpflicht für Geflügel läuft am Sonntag im Landkreis Neu-Ulm aus. Das zuständige Landratsamt sieht zum aktuellen Zeitpunkt keinen Grund, die Allgemeinverfügung zu verlängern. Die Zahl der gemeldeten toten Wildvögel war in den vergangenen Wochen stark rückläufig. Es werden nur noch Einzelfunde gemeldet. Die Allgemeinverfügung war am 25. April in Kraft getreten, nachdem am Neu-Ulmer Plessenteich zahlreiche tote Wildvögel gefunden wurden, bei denen die Geflügelpest nachgewiesen worden war.