Geflügelpest: Aufhebung der Stallpflicht im Alb-Donau-Kreis und in der Stadt Ulm

Die Vogelgrippe hat sich im Alb-Donau-Kreis und im Stadtkreis Ulm nicht auf größere Geflügelbestände ausgebreitet. Deshalb endet die Stallpflicht nach knapp einem Monat am kommenden Sonntag. Anlass der Verordnungen war ein Ausbruch der Geflügelpest im angrenzenden Landkreis Neu-Ulm. Infolge der hochansteckenden Seuche verendeten dort in kurzer Zeit über 2.000 Wildvögel. Zwischenzeitlich wurde auch bei Lachmöwen, die bei Dietenheim im Alb-Donau-Kreis und an der Donau in der Stadt Ulm gefunden wurden, das Geflügelpestvirus H5N1 diagnostiziert.

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