Laut der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten soll die für Anfang 2019 vorgesehene Brückenteilzeit für 26 Prozent der Arbeitnehmer in Ulm wirkungslos bleiben. Grund sei die Mindestgröße von 45 Mitarbeitern, die in dem Gesetz vorgeschrieben ist.