Es hat nicht lange gedauert. Kaum verkündet die Baden-Württembergische Landesregierung die Maßnahmen für den neuen Lock-Down, gibt es schon erste Klagen. Einem Anwalt aus Ravensburg sieht zum Beispiel in der Ausgangssperre eine massive Verletzung seiner Grundrechte. Anders geht es einem Buchhändler aus Ulm. Der hat jetzt einen Eilantrag gestellt, um seine Mitarbeiter und Kunden besser vor Ansteckungen schützen zu können. Beim Ausliefern der Bücher könnten sich seine Mitarbeiter deutlich schneller mit dem Corona-Virus anstecken, als wenn Kunden die Bücher kontaktlos bei ihm vor dem Laden abholen würden. Für den Buchhändler aus Ulm ist das Weihnachtsgeschäft wichtig, um weiterhin überleben zu können.
Für den Handelsverband Baden-Württemberg ist die aktuelle Krise des Einzelhandels angesichts des derzeit herrschenden Lockdowns die „größte Belastungsprobe des Jahrhunderts für unsere Branche“. HBW-Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann rechnet mit bis zu 12.000 Geschäftsschließungen und Insolvenzen in der Branche im kommenden Jahr 2021. Der Verband geht davon aus, dass die bisher geplanten Hilfsprogramme für die Einzelhändler bei weitem nicht ausreichen würden.
„Es geht jetzt um Existenzen, das ist verheerend“, sagt HBW-Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann angesichts der aktuellen Situation. Die Politik dürfe den Einzelhandel jetzt nicht alleine lassen. Sowohl, was finanzielle Hilfen betreffe als auch die Ausgestaltung neuer Verordnungen. Unklare und späte Verordnungen verunsichern und verärgern Kunden und vor allem auch HBW-Mitgliedsbetriebe, die rechtzeitige, korrekte und planbare Informationen benötigen. Großes Unverständnis bestehe im gesamten Einzelhandel auch wegen des Verbots von „Click and Collect“. Hunderte von bestellten Geschenken müssten nun verpackt und ausgefahren werden, obwohl kontaktloses Abholen durch den Kunden selbst möglich wäre, weil er sich schon aufgrund eines möglichen Apotheken- oder Drogeriebesuchs sowieso in der Stadt aufhält.