Seit heute gilt in der Stadt Herbrechtingen in bestimmten öffentlichen Zonen ein Alkoholverbot. Das betrifft sowohl den Konsum als auch den Ausschank. Der Grund liegt in den steigenden Infektionszahlen. Die betroffenen Bereiche sind der Hallenbadparkplatz, der Festplatz, das Schulzentrum und das Bibrissportgelände. In den Bereichen Bibrisparkplatz, Stadtpark, Rathausvorplatz und Buigen-Center besteht zudem eine Maskenpflicht. Die Maßnahme ist zeitlich bis zum 30. April begrenzt.