Hundesalons in Baden-Württemberg sind derzeit ebenfalls vom Lockdown betroffen. Tiere dürfen dort nicht behandelt werden. Das wird in anderen Bundesländern allerdings anders gehandhabt. Zwei Hundesalon-Betreiber wollen nun auch in Baden-Württemberg die Aufhebung des Berufsverbots erreichen. Sie haben Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Hoffnung macht ihnen auch ein Urteil aus Nordrhein-Westfalen. Dort hat das Verwaltungsgericht Münster die Öffnung erlaubt. Das hat in seinem Urteil erklärt, dass das aktuell geltende Verbot von Friseurdienstleistungen nur entsprechende Dienstleistungen an Menschen umfasse, wie etwa Besuche beim Friseur oder im Tattoostudio. Ab hier wird es juristisch: Nach der Corona-Schutzverordnung muss der Mindestabstand zum Kunden gewahrt bleiben und das ist in diesem Fall ja nicht der Hund, sondern sein Herrchen oder Frauchen.