Seit 3. Mai ist es in Baden-Württemberg möglich, dass auch Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Testungen einen Nachweis über ein negatives Testergebnis ausstellen können. Die IHK Ulm sieht dies als Chance, dass davon die gesamte Wirtschafft – insbesondere die vom Lockdown besonders hart getroffene Branchen wie Gastronomie und Handel – profitieren könnten. Deswegen fordert sie die Unternehmen auf dieses Angebot auch wahr zu nehmen. Bedingung für einen Nachweis ist, dass der Selbsttest nicht allein daheim gemacht wird, sondern er muss unter Aufsicht im Unternehmen durchgeführt und von einer geeigneten Person begleitet werden. Diese stellt danach dann das Dokument aus, dass für den Arbeitnehmer dann einen Tag lang gilt.