Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl hat zurückhaltend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Polizeikosten bei Bundesliga-Spielen reagiert. Ob Baden-Württemberg diese an die DFL weitergeben wird, darauf wollte er sich am Dienstag kurz nach dem Urteil nicht festlegen. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Morgen entschieden, dass Bundesländer ihre Polizeikosten bei Hochrisikospielen dem Profifußball in Rechnung stellen dürfen. Die DFL hatte dagegen Beschwerde eingereicht, nachdem das Bundesland Bremen erstmals im Jahr 2015 die Rechnung für das Spiel Bremen gegen Hamburg weiterreichte. Weitere Bescheide folgten. Im Gegensatz zu Innenminister Strobl, fordert der baden-württembergische Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, dass auch die anderen Bundesländer Regelungen wie in Bremen schaffen sollten. „Die Einnahmen daraus müssen unmittelbar der Polizei und den Sicherheitsbehörden zugutekommen“, sagte Kusterer einer Mitteilung