Obwohl die FDP Ende November die nötigen 10 000 Unterschriften für ein Volksbegehren zur Verkleinerung des Landtags überreichen konnte, will das Innenministerium das Volksbegehren nicht zulassen. Aus Sicht des Ministeriums ist das Volksbegehren aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zulässig. Die FDP möchte die Anzahl der Wahlkreise von 70 auf 38 reduzieren, analog der Bundestagswahl. Damit sollte eine Aufblähung des Landtags verhindert werden, da Überhangs- und Ausgleichsmandate reduziert würden. Die Ablehnungsgründe sind für die FDP jedenfalls nicht nachvollziehbar. Die Partei hat bereits den Gang vors Verfassungsgericht angekündigt.