Mehr als 12 Stunden haben Kanzlerin Merkel und die Länderchefs über das weitere Vorgehen diskutiert. Erst gegen 2:30 Uhr konnten sie sich einigen. Zwischenzeitlich waren die Beratungen sogar stundenlang unterbrochen. Berlins Bürgermeister Michael Müller fasste die Beratungen so zusammen: „Es war eine schwierige Geburt heute“. Am Ende haben sich dann alle Beteiligten auf diese Punkte geeinigt.
- Die bestehenden Verordnungen der Länder zu Beschränkungen werden bis 18. April verlängert.
- Die beim vorhergehenden Treffen vereinbarte Notbremse für alle Öffnungsschritte wird konsequent umgesetzt.
- In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 wird es weitere Schritte geben. Dazu können zählen: Tragepflicht medizinischer Masken von haushaltsfremden Mitfahrern im privaten PKW, tagesaktuelle Schnelltests, Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen.
- Während der Ostertage gibt es eine mehrtägige, weitgehende Reduzierung aller Kontakte.
- Der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) werden zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert.
- Es gilt damit an diesen fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause.
- Private Zusammenkünfte sollen dabei auf maximal zwei Hausstände höchstens aber fünf Personen beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.
- Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt.
- Bereits geöffnete Außengastronomie wird geschlossen.
- Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Es gelten ansonsten die üblichen Feiertagsregelungen für Öffnungen.
- Eine generelle Testpflicht für Reiserückkehrer wird ins Infektionsschutzgesetz eingearbeitet