Katzenschutz in Senden: Ab dem 1. April 2025 gilt in Senden eine Katzenschutzverordnung. Ziel ist, die unkontrollierte Vermehrung herrenloser Katzen zu stoppen und Tierleid zu verringern. Freilaufende Katzen müssen dann per Mikrochip gekennzeichnet, registriert und ab einem Alter von fünf Monaten kastriert sein. Verwilderte Katzen werden eingefangen, kastriert und am Fang Ort freigelassen. Die Regelung schützt nicht nur Katzen, sondern auch Wildtiere und entlastet zusätzlich Tierschutzorganisationen.