Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hält Diesel-Fahrverbote in Ludwigsburg für unverhältnismäßig. Das ist das Ergebnis des heutigen Urteils. Ludwigsburg muss seinen Luftreinhalteplan zwar überarbeiten und auch für bessere Luft sorgen, aber in diesen nicht zwingend Diesel-Fahrverbote eintragen. Das Gericht begründet das Urteil damit, dass die Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes in Kürze absehbar ist. Die Umwelthilfe hatte gegen Ludwigsburg geklagt und vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim auch Recht bekommen. Dagegen hatten das Land Baden-Württemberg und die Stadt Revision eingelegt. Die Richter in Leipzig änderten nun das vorherige Urteil aus Mannheim entsprechend ab. Ludwigsburg hat heute aber schon angekündigt, dass unabhängig von diesem Urteil konsequent an der Luftqualität in der Stadt gearbeitet wird.