Der Mann, der Ende Dezember beim Donaubad Neu-Ulm ein siebenjähriges Kind mit seinem Kleintransporter überfahren und tödlich verletzt hat, ist wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Er muss eine Geldstrafe von 8.400 Euro zahlen und hat ein zweimonatiges Fahrverbot erhalten. Der Fahrer hat das Kind beim Linksabbiegen übersehen, obwohl er es vorher hätte wahrnehmen können, so ein Gutachter.