Es hagelt Klagen gegen die Corona-Finanzpolitik von Baden-Württemberg. Erst geht die AfD-Fraktion juristisch gegen den zweiten Nachtragshaushalt der Landesregierung vor, jetzt zieht die FDP nach. Gestern Nachmittag hat die Fraktionsspitze Klage beim Verfassungsgericht eingereicht.
Basis der Klage sind Zweifel des Landesrechnungshofes an der Verfassungsmäßigkeit der Kreditaufnahme der Landesregierung. Zwar sei die Ausnahme der in der Landesverfassung verankerten Schuldenbremse in Notsituationen wie einer Pandemie zulässig, dies setze aber voraus, dass die Finanzlage des Landes dadurch erheblich beeinflusst sei und zudem keine anderen Finanzmittel als neue Schulden zur Deckung zur Verfügung stünden. Letzteres sei bei den Beratungen zum 3. Nachtrag aber gegeben gewesen, so der Präsident des Landesrechnungshofs Günther Benz.
Das Verfassungsgericht leitet gegen den Landtag nun ein Organstreitverfahren ein, bis zu einer mündlichen Verhandlung kann es einige Monate dauern. Diesen Donnerstag wird dagegen die Entscheidung über die Klage der AfD zum zweiten Nachtragsetat erwartet.