Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wird sich demnächst mit dem Einfrieren der Corona-Alarmstufe II beschäftigen müssen. Mehrere Anträge von Klägern liegen dort vor. Geklagt hat unter anderem ein Fitnessstudio, das in der Alarmstufe II nur für Genesene und Geimpfte plus negativem Test oder Geboosterte öffnen darf. Auch ein Student fordert das Absenken auf die Alarmstufe. Dann dürfte er als Nicht-Immunisierter wieder mit einem negativen Test an Präsenzveranstaltungen teilnehmen. Die Landesregierung hat die Einschränkungen der Alarmstufe II bis zum 1. Februar verlängert obwohl die Schwellenwerte der belegten Intensivbetten und der Hospitalisierungsrate unter den Grenzwerten der Alarmstufe II liegen. Erste Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes werden für spätestens kommende Woche erwartet.