Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat heute zwei Klagen gegen die Brandschutzrichtlinien des Bauprojekts Stuttgart 21 abgewiesen. Laut den Klägern sei das Konzept zur Selbstrettung in der 60km langen Tunnelstrecke nicht barrierefrei. Menschen im Rollstuhl seien so benachteiligt. Geklagt hatte die Schutzgemeinschaft Filder gegen das Eisenbahnbundesamt. Dieses hat die Brandschutzpläne genehmigt. Das Amt und die Deutsche Bahn haben beantragt die Klagen abzuweisen. Der Verwaltungsgerichtshof gab ihnen also Recht. Eine Urteilsbegründung steht noch aus.