Die sogenannte „Transporterfalle“ in Weinstadt-Beutelsbach hat wieder einmal zugeschnappt. Der Fahrer eines Kleintransporters ist in die Unterführung eingefahren ohne auf die Höhenbeschränkung zu achten. Er blieb mit seinem Fahrzeug wenig später in der Unterführung stecken und musste von einem Abschleppunternehmen herausgezogen werden. Statiker prüfen nun, ob es zu Schäden an der Unterführung gekommen ist.
Obwohl zahlreiche Warnschilder darauf hinweisen, dass nur Fahrzeuge mit einer Maximalhöhe von zwei Metern in die Unterführung einfahren dürfen, kommt es dort regelmäßig zu solchen Vorfällen. Das hat der Unterführung auch die Spitznamen „Sprinterfalle“ oder „Transporterfalle“ eingebracht. Dem Fahrzeugführer droht nun ein Bußgeld aufgrund einer Ordungswidrigkeit.