Klimaaktivisten wehren sich mit wenig Erfolg gegen Strafbefehl

Für zwei der sechs Demonstranten, die sich im Juli letzten Jahres an einer Klebeaktion vor dem Ulmer Finanzamt beteiligten, ist der Einspruch gegen ihre Strafbefehle erfolglos verlaufen. Vor dem Ulmer Amtsgericht wurden die 23-Jährigen zu Geldstrafen von 30 bzw. 20 Tagessätzen verurteilt. Die Angeklagten rechtfertigten ihre Aktion mit der Klimaerwärmung und unzureichenden Maßnahmen der Bundesregierung. Trotz friedlichen Verlaufs und der Möglichkeit, eine Rettungsgasse zu bilden, erklärte der Richter die Blockade als rechtswidrig, da die Verkehrsteilnehmer gewaltsam an der Fortbewegung gehindert wurden. Ein Angeklagter kündigte Revision an.

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