Die Sonderbucher Steige wird von einer Kreisstraße zu einer Gemeindestraße herabgestuft. Diese Entscheidung hat der Kreistag des Alb-Donau-Kreises getroffen. Durch die Umstufung entfallen verschiedene Vorgaben, die für den Bau und Unterhalt von Kreisstraßen gelten. Damit wird unter anderem eine notwendige Sanierung der Straße deutlich günstiger. Zudem kann die Gemeinde ein Tempolimit und Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge erlassen, die von den Bürgern schon länger gefordert werden.