Ab Mittwoch wird in Deutschland das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben erneut stark heruntergefahren. Das Land geht in den harten Lockdown, das haben heute die Ministerpräsidenten zusammen mit Kanzlerin Angela Merkel beschlossen. Bis zu 10. Januar gelten die Beschlüsse. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat am Nachmittag in einer Videoschalte die Maßnahmen erklärt und auch verteidigt.
Die wichtigsten Regeln hier im Überblick:
- Der Einzelhandel in Deutschland muss größtenteils schließen. Doch es gibt Ausnahmen: Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und der Großhandel dürfen offen bleiben.
- Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause durch die Gastro sowie der Betrieb von Kantinen bleibt weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt.
- Dagegen werden Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe geschlossen.
- Private Treffen bleiben auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen beschränkt – Kinder unter 14 Jahren nicht eingerechnet.
- An Weihnachten soll es Ausnahmen geben: Dann dürfen zu einem Haushalt egal welcher Größe zusätzlich vier weitere Personen aus beliebig vielen Haushalten zusammenkommen, wenn es sich um direkte Verwandte handelt. Auch hier zählen Kinder unter 14 Jahren nicht. Hier erklären wir die Regelung im Detail.
- An Silvester und Neujahr wird es keine Ausnahmen geben.
- Bis zum 10. Januar wird es keinen Präsenzunterricht mehr in den Schulen geben. Analog soll das auch für Kitas gelten. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
- Zusammenkünfte in Gotteshäusern sollen nur bei Einhaltung des Mindestabstands von eineinhalb Metern erlaubt sein. Es gilt zudem eine Maskenpflicht auch am Platz, das Singen ist verboten. Wenn hohe Besucherzahlen zu erwarten sind, müssen die Gemeinden ein Anmeldesystem einführen.
- An Silvester gilt ein bundesweites Verbot für den Verkauf von Pyrotechnik. An- und Versammlungen sind am 31. Dezember und am 1. Januar nicht erlaubt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf öffentlichen Plätzen.
- Zudem soll das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit vom 16. Dezember bis 10. Januar verboten werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.